LOHNSTEUERBERATUNGSGEMEINSCHAFT
-LBG- Lohnsteuerhilfeverein e.V.


Beitrag


Der Jahresbeitrag ist entsprechend der Höhe des Einkommens gestaffelt:

Bruttoarbeitslohn laut Lohnsteuerbescheinigung(en),
sonstige Bezüge und Leistungen
Jahresbeitrag (*)
bis 10.000 €
  60,00 €
10.001 €
bis 20.000 €
  75,00 €
20.001 €
bis 30.000 €
100,00 €
30.001 €
bis 40.000 €
125,00 €
40.001 €
bis 50.000 €
150,00 €
50.001 €
bis 60.000 €
175,00 €
60.001 €
bis 70.000 €
200,00 €
70.001 €
bis 80.000 €
225,00 €
80.001 €
bis 90.000 €
250,00 €
90.001 €
bis 100.000 €
275,00 €
über
100.000 €
300,00 €

(*) Im Jahr des Beitritts entsteht eine Aufnahmegebühr (unabhängig vom Einkommen) in Höhe von 15,00 EUR.

Mit der Bezahlung des jährlichen Beitrages haben die Mitglieder einen ganzjährigen Anspruch auf die Leistungen des Vereins.

Wichtig: Der Jahres- und Aufnahmebeitrag kann als Werbungskosten beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Der Austritt aus dem Verein ist jeweils zum Ende des Kalenderjahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist möglich.


Alle genannten Beiträge und die einmalige Aufnahmegebühr verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.




Design und Layout: Preisvergleich www.shopping-profis.de